Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet.

Ferienhaus Rügensonne | Glowe auf Rügen

Lieber Feriengast,

damit Ihr gebuchter Aufenthalt zu Ihrer vollsten Zufriedenheit verläuft, lesen Sie bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durch.

Postanschrift

Jana & Jan Martin
Seebergstraße 11
D-18276 Gülzow-Prüzen

Tel: +49 (0)3843 686 195
E-Mail: info@ferienhaus-ruegensonne.de
Home: www.ferienhaus-ruegensonne.de

Ust. Nr.: DE281831808
Amtsgericht: Güstrow

Geschäftsführung: Jana & Jan Martin

§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt“):

Ferienhaus Rügensonne
Am Dünenwald 54
18551 Glowe

für maximal 6 Personen inkl. Kinder. Das Mietobjekt darf höchstens mit der aufgeführten Anzahl an Personen belegt werden. Es gilt die Hausordnung des Ferienhauses Rügensonne. Das Mietobjekt wird dem Mieter in einem sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird laut Ausstattungliste vermietet. Diese wird Ihnen bei Übergabe des Ferienobjektes zur Kenntnis gegeben. Bett- und Badwäsche ist im Preis nicht enthalten und wird vor Ort gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt. Bei Aufenthalten von mehr als 7 Tagen ist ein kostenfreier Tausch der Handtücher möglich. Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer alle Einrichtungen des Ferienhauses incl. Parkplatz zu benutzen. Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit einen Haustürschlüssel.

§ 2 Mietzeit, An-und Abreise

Das Mietobjekt wird für die Zeit laut Buchungsbestätigung an den Mieter vermietet. Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16:00 Uhr. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis 10:00Uhr. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich dem Verwalter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt, besenrein und in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Verwalter zu übergeben. Der Schlüssel ist dem Verwalter auszuhändigen. Weitergehende Informationen werden Ihnen hierzu bei Übergabe des Hauses mitgeteilt.

§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise

Der Mietpreis ist ein Gesamtpreis. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für Wasser, Strom, Heizung und Endreinigung an. Die Höhe des Gesamtpreises wird Ihnen bei der Buchung mitgeteilt. Der Betrag ist wie folgt zu entrichten: Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das angegebene Geschäftskonto zu überweisen. Der Restbetrag von 80% ist spätestens zwei Wochen vor Mietbeginn auf dasselbe Konto zu zahlen. Die Kaution in Höhe von 200 € ist vor Ort zu entrichten und wird nach der Mietzeit abzüglich etwaiger Beschädigungen oder fehlender Ausstattungen per Überweisung innerhalb von 10 Werkstagen nach Abreise erstattet. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Betrag zzgl. Kaution sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu überweisen oder beim Verwalter zu bezahlen. Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so hat der Vermieter einen Anspruch auf eine Kostenpauschale von 30€. Erfolgt keine anderweitige Vermietung, so hat der Vermieter zusätzlich einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:

• bis 45 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises
• 44-30 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
• ab 29. Tag vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises

Der Mieter ist bezüglich der möglichen anderweitigen Vermietung beweispflichtig. Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises. Der Vermieter kann nur vom Vertrag zurücktreten, falls die Unterkunft nicht oder nur eingeschränkt bezugsfähig ist. In diesem Fall steht dem Mieter die Rückzahlung des Mietpreises zu. Sollte die Unterkunft während des Aufenthalts ganz oder anteilig unbewohnbar werden, so wird die Miete nur für die Restmietzeit ab dem Auszug des Mieters erstattet. Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters

Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Verwalter unverzüglich in geeigneter Form zu melden. Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht erlaubt. Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten.

§ 6 Weitere Bestimmungen
Sämtliche elektronische Geräte sind gemäß ausliegender Bedienungsanleitung zu gebrauchen.

§ 7 Höhere Gewalt

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter, den bezahlten Betrag oder den entsprechende Anteil rückzuvergüten unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

§ 8 Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter höhere Gewalt Ereignisse, welche der Vermieter oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

§ 9 Schriftform, Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Deutsches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Güstrow vereinbart.

Gülzow-Prüzen, den 14.02.2023

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